| Kinder haben Rechte
- überall! Flüchtlingskinder in Hamburg |
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Die rechtliche Situation der Kinder und Jugendlichen ist schwierig. Da Deutschland die Kinderrechtskonvention nur unter Vorbehalt unterzeichnet hat, werden jugendliche Flüchtlinge über 16 Jahren nach dem Gesetz wie Erwachsene behandelt. Das bedeutet, sie können jederzeit inhaftiert und später abgeschoben werden. Entgegen internationaler Richtlinien schiebt auch Hamburg die jungen Flüchtlinge ohne Begleitung ab und kümmert sich nicht darum, welchen Gefahren die Jugendlichen in ihrem Heimatland ausgesetzt sind und ob ihre Eltern oder andere Bezugspersonen, an die sie sich wenden könnten, noch am Leben sind. So erfolgte beispielsweise im Mai 2001 die Abschiebung eines 17jährigen nach Sierra Leone sogar entgegen einer Empfehlung der Innenministerkonferenz der Länder. Bestenfalls werden die jungen Flüchtlinge in Erwachsenen-Unterkünften untergebracht. Dort erhalten sie in der Regel weder Hilfestellung für den Umgang mit erlittenen seelischen Verletzungen noch eine Förderung ihrer Entwicklungsmöglichkeiten in Schule und Ausbildung oder Deutschunterricht. Mit ihren Aufführungen und durch die Gestaltung von Workshops und Festen wollen die Gruppen der Karawane die deutschen Kinder und Jugendlichen auch auf die problematische Situation der in Hamburg lebenden jugendlichen Flüchtlinge hinweisen und ihnen Anregungen geben, selbst aktiv und kreativ zu werden. Denn wenn sich die Lebensbedingungen der Jugendlichen verbessern sollen, bedarf es vor allem des zivilgesellschaftlichen Engagements. Viele junge Flüchtlinge bekommen keine Unterstützung und fallen aus den Hilfsmaßnahmen heraus, weil sie illegal in Hamburg leben. Es ist wichtig, die Jugendlichen anzusprechen und Hilfe anzubieten. Anlaufstellen sind das Café Exil und WOGE e.V. |