Gemeinsame Erklärung von terre des hommes und anderen Hilfswerken zu Kolumbien
Erklärung für Frieden und Menschenrechte in Kolumbien

FRIEDEN ist die Frucht von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit. FRIEDEN wird einkehren, wenn die Menschenrechte geachtet werden, wenn Gerechtigkeit, Wahrheit und Toleranz herrschen und die Grundbedürfnisse der Gesamtbevölkerung befriedigt sind.

Die unterzeichneten europäischen Nicht-Regierungs-Organisationen (NRO) beobachten voller Hoffnung, daß sich in Kolumbien nach 50 Jahren politischer Gewalt und internem bewaffneten Konflikt eine Möglichkeit zu politischen Verhandlungen zwischen den aufständischen Organisationen und dem Staat aufzutun scheint. Wir unterstützen diese gemeinsame Suche nach einer politischen Lösung des Konflikts, wobei die Beteiligung einer immer stärkeren sozialen Bewegung, die den Frieden einfordert, entscheidend war.

Mit dieser Erklärung, in der wir unsere Überlegungen zum Ausdruck bringen, möchten wir den beginnenden Prozeß unterstützen und die Initiativen der Basisorganisationen und NRO, mit denen wir in Kolumbien zusammenarbeiten, fördern. Wir tun dies aus unserer Position als europäische Hilfswerke, NRO und Solidaritätsgruppen heraus, die wir uns seit vielen Jahren für Kolumbien, für die Mehrheit der Bevölkerung, die unter der Nicht-Befriedigung ihrer Grundbedürfnisse leidet, und ganz besonders für die Opfer der zahllosen Menschenrechtsverletzungen, die VerteidigerInnen der Menschenrechte und ihre Organisationen einsetzen. Wir wollen, daß diese bedürftige Bevölkerungsmehrheit, der es an den grundlegendsten Dingen fehlt, daß die Opfer von Menschenrechtsverletzungen und die Hunderttausende von intern Vertriebenen nicht nur in diesen Friedensprozeß eingebunden werden, sondern dort mit ihrer eigenen, authentischen und unabhängigen Stimme sprechen können. Sie, die am meisten unter der Härte des Krieges gelitten haben, müssen Teil dieses Friedensprozesses werden.

An die Adresse des kolumbianischen Staates und der aufständischen Organisationen möchten wir folgende Botschaft richten:

Im Bereich Menschenrechte: Es ist eine wesentliche Aufgabe und Pflicht des Staates, für die vollständige Achtung der Menschenrechte und die Umsetzung der zahlreichen internationalen Empfehlungen in diesem Bereich zu sorgen. So wie es die grundlegende Pflicht der bewaffneten Akteure in dem Konflikt ist, die Bestimmungen des Humanitären Völkerrechts zu befolgen. Ihre Erfüllung kann man weder vom Fortgang des Friedensprozesses abhängig, noch zur Voraussetzung desselben machen.

Deshalb fordern wir den kolumbianischen Staat auf, unabhängig vom Fortgang des Friedensprozesses seinen Pflichten im Bereich Menschenrechte und Humanitäres Völkerrecht nachzukommen. Ebenso fordern wir die aufständischen Organisationen auf, die Bestimmungen des Humanitären Völkerrechts bedingungslos zu erfüllen.

In Bezug auf die Opfer: Die Opfer, die Organisationen der Opfer und die Menschenrechtsorganisationen müssen aktiver Teil des Verhandlungsprozesses sein. Sie müssen eine HERAUSRAGENDE ROLLE spielen, da gerade sie es sind, die unter der Härte des Krieges ganz besonders gelitten haben und als angebliche Kommunisten gehetzt, gebrandmarkt und diffamiert wurden. Sie müssen die Vorreiterrolle beim Aufbau einer demokratischen, gerechten, partizipativen und friedfertigen Gesellschaft spielen. Weder der Staat noch die Aufständischen können im Namen der Opfer oder Basis- und Menschenrechtsorganisationen sprechen; ihre völlige Unabhängigkeit und Autonomie müssen im Laufe des Prozesses gewahrt bleiben.

Soziale Gerechtigkeit: Wir sind der festen Überzeugung, daß man nur dann von Frieden sprechen kann, wenn es auch SOZIALE GERECHTIGKEIT gibt. Dies bedeutet die Befriedigung der fünf Grundbedürfnisse Arbeit, Nahrung, Gesundheit, Wohnung und Bildung. Es bedeutet auch eine echte und tiefgreifende Agrarreform, bei der es vorrangig um die Rückgabe der Ländereien geht, die Millionen von Kleinbauern, die man damit zu Flüchtlingen im eigenen Land machte, gewaltsam entrissen wurden.

Darüber hinaus hat der Staat die Pflicht, seine jahrhundertealte Schuld an den indigenen und afrokolumbianischen Gemeinschaften zu sühnen und vor allem ihr integrales Verständnis von Land und Territorialität zu schützen.

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Das gleiche gilt für die gesellschaftlichen Gruppen, die über viele Jahre zu Opfern des sgn. "schmutzigen Krieges" wurden: führende Persönlichkeiten der Basisorganisationen, Mitglieder von Oppositionsparteien, GewerkschafterInnen, VerteidigerInnen der Menschenrechte, Frauen und Kinder. Straffreiheit und Recht auf Wahrheit: In einem Friedensprozeß müssen die Verbrechen der Vergangenheit unbedingt aufgeklärt werden. Wenn diese Verbrechen UNGESTRAFT bleiben, stellen sie das größte Hindernis für den Frieden dar. Die gesamte Gesellschaft hat ein Recht darauf, die HISTORISCHE WAHRHEIT zu erfahren. Es muß deutlich werden, wer die Drahtzieher und wer die Täter waren und wer ihnen auf nationaler und internationaler Ebene Rückendeckung bot. Es muß offengelegt werden, welche politischen, wirtschaftlichen und sozialen Gründe dahinterstanden, zu welchen Methoden etc. diejenigen griffen, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit und schwere Verstöße gegen das Humanitäre Völkerrecht begangen haben. Es müssen auch diejenigen Personen und Strukturen benannt werden, die an den Drohungen, Schikanen und Komplotten beteiligt waren, die Tausende von KolumbianerInnen aus politischen Gründen ins Exil getrieben und Hunderttausende dazu gebracht haben, ihre Heimat zu verlassen und zu Binnenflüchtlingen zu werden. Deshalb ist es unerläßlich, Mechanismen zu schaffen, damit die in der Vergangenheit begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gerichtlich geahndet werden können. Dabei muß sichergestellt sein, daß diese Verbrechen den Charakter der Unverjährbarkeit haben, von Begnadigung und Amnestie ausgenommen sind und daß die Mechanismen auch außerhalb des Landes greifen. Justizverwaltung: Die Justiz ist der wichtigste Pfeiler eines RECHTSSTAATES. Daher ist es notwendig, ein auf die Zukunft hin glaubwürdiges, handlungsfähiges und unkorrumpierbares Justizwesen zu schaffen, das die Menschenwürde achtet und für alle zugänglich, aber vor allem unabhängig und unparteiisch ist.

Recht auf Meinungsäußerung: Das Recht auf freie Meinungsäußerung und Demonstrationsfreiheit sowie das Recht, politische Aktivitäten unbehelligt und frei ausüben zu können, können nicht bis zur Vollendung eines Friedensprozesses warten. Es ist dringend notwendig, daß die bewaffneten Akteure es zulassen, daß unterschiedliche und abweichende gesellschaftliche Meinungen freien Ausdruck finden und die Beiträge und Initiativen zum Aufbau einer Kultur der Achtung, der Toleranz und der Vielfalt, die die kolumbianische Gesellschaft kennzeichnen, sich entfalten können.

Recht auf Wiedergutmachung: Wesentlicher Bestandteil eines Friedensprozesses muß die UMFASSENDE ENTSCHÄDIGUNG sein. Die Opfer, die Angehörigen der Opfer, die betroffenen Organisationen und Gemeinschaften haben ein Recht auf politische, soziale, wirtschaftliche und moralische Wiedergutmachung. Bei der umfassenden Entschädigung muß versucht werden, das Zerstörte wieder aufzubauen und das soziale Netz neu zu knüpfen. Dies beinhaltet u.a., die Rückkehr der Vertriebenen und Exilierten zu garantieren und sie dabei zu unterstützen, ihre früheren Produktionsbedingungen sowie ihr soziales und kulturelles Umfeld wiederherzustellen und die entstandenen Nachteile und Schäden auszugleichen.

Befolgen internationaler Empfehlungen: Wir unterstreichen noch einmal die Forderungen der internationalen Gemeinschaft im Bereich der Menschenrechte: Auflösung der paramilitärischen Gruppen, Untersuchung und Verurteilung von Menschenrechtsverletzungen und Verstößen gegen das Humanitäre Völkerrecht, Abschaffung der Regionaljustiz (Fußn. 1), Aufhebung des Dekretes über die sgn. "Sicherheitskooperativen" CONVIVIR (Fußn. 2), Reform des Militärstrafrechts sowie Dienstenthebung aller Mitglieder der Sicherheitskräfte, die in schwere Menschenrechtsverletzungen verwickelt sind. Die Erfüllung dieser Forderungen wäre eine unermeßliche Hilfe bei der politischen Lösung des bewaffneten Konflikts und bei der nationalen Versöhnung.

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An die Adresse der europäischen Staaten und der zwischenstaatlichen Institutionen richten wir folgende Botschaft:

Wir begrüßen das Interesse der europäischen Staaten und der zwischenstaatlichen Institutionen, an der Überwindung des bewaffneten Konflikts in Kolumbien mittels politischer Verhandlungen und der Einleitung eines breiten und partizipativen Prozesses mitzuwirken. Dies erfordert, auf die Initiativen und Vorschläge der bewaffneten Konfliktakteure sowie auf die Anregungen der Basis- und Menschenrechtsorganisationen und vor allem der Opfer einzugehen.

Für uns ist es wichtig, die Notwendigkeit der Achtung der Menschenrechte als wesentliche Voraussetzung für das Zustandekommen eines wirklichen und dauerhaften Friedensprozesses immer wieder zu unterstreichen. Die Achtung der Menschenrechte und ihre Einklagbarkeit durch die internationale Gemeinschaft können nicht der endgültigen und erfolgreichen Beendigung eines Friedensprozesses untergeordnet werden.

Rolle der Finanzinstitutionen: Gleichzeitig möchten wir unsere Regierungen und die zwischenstaatlichen Institutionen wie den Internationalen Währungsfonds (IWF), die Weltbank (IBRD) und die Interamerikanische Entwicklungsbank (IEB) auffordern, ihre POLITISCHEN ENTSCHEIDUNGEN zu überdenken. Diese haben nämlich häufig zur Zunahme der Gewalt und vor allem zur Verarmung immer größerer Schichten der kolumbianischen Bevölkerung beigetragen.

Antidrogen-Politik: Wir möchten die Aufmerksamkeit auf eine Antidrogen-Politik lenken, die vor allem die kleinen Coca-, Schlafmohn- und Marihuana-Pflanzer ins Auge faßt und trifft. Dabei wird der soziale Hintergrund ihrer Betätigung völlig verkannt, und man begegnet einem SOZIALEN Problem mit MILITÄRISCHEN Mitteln. Während die Kleinbauern illegaler Drogenpflanzungen bekämpft werden, ist der Drogenhandel zu einem wichtigen Gewaltfaktor in Kolumbien geworden: Er hat - häufig mit Hilfe von Gewalt und Erpressung - Millionen Hektar fruchtbarster Ländereien in seine Hände gebracht, hat die Gründung paramilitärischer Gruppen gefördert und Korruption auf allen Ebenen des Staates hervorgerufen. Während all dies in Kolumbien geschieht, ist es nicht übertrieben zu sagen, daß die Gewinne aus dem Drogenhandel in großem Umfang in das Finanzsystem des Nordens fließen. Deshalb ist es dringend notwendig, für eine völlige Kehrtwende der herrschenden Antidrogen-Politik einzutreten. Besonders zum jetzigen Zeitpunkt müssen die Beziehungen zu Kolumbien objektiver und nicht nur auf dem Hintergrund der Drogenproblematik betrachtet werden. Die Militär- und sonstige Hilfe für die Drogen-Bekämpfung müssen durch Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit ersetzt werden, die die nachhaltige Entwicklung in den verschiedenen Drogenanbauregionen fördern.

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Waffenhandel und Militärhilfe: Wir sind ebenso der Meinung, daß unsere Staaten einen wichtigen Beitrag zum Friedensprozeß in Kolumbien leisten, wenn sie den EXPORT VON WAFFEN und Kriegsmaterial aller Art beenden und jede Form von Zusammenarbeit im Bereich militärischer Ausbildung sowie die Teilnahme von kolumbianischen Militärs an Schulungskursen in europäischen Ländern einstellen. Die Verwicklung hochrangiger Militärs in schwere Menschenrechtsverletzungen und die Gründung paramilitärischer Gruppen gebieten es, sich bewußt zu machen, daß jegliche Zusammenarbeit in diesem Sinne Menschenrechtsverletzungen oder Straflosigkeit fördern können. In der gleichen Linie müssen unsere Regierungen von den europäischen multinationalen Unternehmen mit Sitz in Kolumbien fordern, nicht auf die Gründung von Privatarmeen für die Sicherung ihrer Interessen zurückzugreifen, und auch keine ausländischen Experten mit zweifelhaftem Ruf auf diesem Gebiet ins Land zu schicken.

Multilaterale Mechanismen: Es ist wichtig, daß die europäischen Länder sich verpflichten, alle ihnen zur Verfügung stehenden DIPLOMATISCHEN UND JURISTISCHEN MITTEL zu mobilisieren, damit der kolumbianische Verhandlungsprozeß von multilateralen Mediations-, Überwachungs-, Beobachtungs- und Untersuchungsmechanismen begleitet wird, die zur Schaffung eines Klimas des Vertrauens und der gegenseitigen Achtung der Konfliktparteien sowie zur Respektierung der unterschiedlichen gesellschaftlichen Meinungen durch diese erforderlich sind. In diesem Rahmen erachten wir die Rolle, die die internationale Gemeinschaft im Hinblick auf die Untersuchung und Verurteilung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und im Hinblick auf die schweren Menschenrechtsverletzungen spielen muß, als besonders wichtig. Sie muß immer wieder auf die Prinzipien des Rechtes auf Wahrheit, auf Gerechtigkeit und umfassende Wiedergutmachung verweisen, die die internationalen Menschenrechtsnormen vorschreiben.

Wirtschaftliche Zusammenarbeit: Frieden zu schaffen kostet Geld und wird auch von den europäischen Regierungen erfordern, den Aufbau einer gleichen und gerechten Gesellschaft wirtschaftlich zu unterstützen, damit ein dauerhafter Frieden möglich wird. Ebenso nötig wird das Engagement europäischer und multinationaler Unternehmen sein, um Programme zur Ankurbelung einiger Wirtschaftsbereiche und zum Wiederaufbau des sozialen Netzes in ihren Einflußbereichen zu unterstützen.

Die lange Zeit der Gewalt und des internen bewaffneten Konflikts haben schmerzhafte Spuren in der ganzen Gesellschaft hinterlassen. Verzeihung wird nötig sein. Aber Verzeihung kann nur von den Opfern und niemals von den Tätern ausgehen. Verzeihung läßt sich nicht verordnen. Die Fähigkeit zu verzeihen wohnt dem Opfer inne und ist mit der Notwendigkeit verknüpft, die Wahrheit zu kennen und Gerechtigkeit zu erfahren. Nur so wird die Vergangenheit zur Vergangenheit, auch wenn sie nie in Vergessenheit gerät.

Fussnoten:

(1) geheime Rechtsprechung, die anonym bleibende Richter und Zeugen einsetzt und das Recht auf Verteidigung der Angeklagten außer acht läßt (Anm.d.Ü.)
(2) Die sogenannten "Sicherheitskooperativen", CONVIVIR (Cooperativas de Seguridad Rural), sind formal gesehen private Wach- und Sicherheitsdienste, die mittels Dekret 365 von 1994 autorisiert wurden. Nach dem Nationalen Sicherheitsrat dürfen diese Wachdienste nur präventive und defensive Funktionen übernehmen und sollen die ordentlichen Sicherheitskräfte auf lokaler Ebene mit geheimdienstlichen Informationen unterstützen. In der Realität überschreiten die CONVIVIR jedoch diese einschränkenden Befugnisse und tragen Offensivwaffen. Die Menschenrechtsorganisationen bewerten sie als legale paramilitärische Gruppen, die sowohl mit den offiziellen Sicherheitskräften wie mit "illegalen" paramilitärischen Gruppen kooperieren. Es sind zahlreiche Übergriffe bekannt. (Anm.d.Ü.)

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Erstunterzeichner:

Deutschland: Deutsche Menschenrechtskoordination Kolumbien; Koordination "Justitia et Pax" der Franziskaner in Zentraleuropa; Bischöfliches Hilfswerk Misereor e.V.; Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland; Pax Christi - Solidaritätsfonds Eine Welt; terre des hommes Bundesrepublik Deutschland e.V.; Informationsstelle Lateinamerika e.V. (ILA); Katholische Junge Gemeinde (KJG) im Bistum Aachen; Kolumbiengruppe e.V., Nürtingen
Österreich: Kolumbien-Initiative für Frieden und Menschenrechte
Belgien: Nationaal Centrum voor Ontwikkelingssamenwerking NCOS; Broederlijk Delen; Oxfam Solidariteit Spanien: Solidaridad para el desarrollo y la paz (Sodepaz); Paz y Tercer Mundo
Frankreich: terres des hommes France;Comité Catholique contre la Faim et pour le Développement (CCFD) Niederlande: Novib
Irland: Trocaire Großbritannien: Catholic Institute of International Relations (CIIR)
Schweiz: Gemeinschaft der Laienmissionare (CML); Arbeitsgruppe Schweiz-Kolumbien; Fastenopfer Internationale Organisationen: FEDEFAM; Franciscans 
International Übersetzung aus dem Spanischen: Catherine Rox-Dornberg und Bettina Reis, 16.12.98

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Last modified: 4. August 2000 12:45 MET
 

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