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Im Jahr 1900 proklamierte die Schriftstellerin Ellen Key das
"Jahrhundert des Kindes". Der Titel ihres gleichnamigen Buches
sollte Mahnung und Programm sein, um die Bedürfnisse und Interessen der
Kinder in der Gesellschaft stärker zu berücksichtigen. Doch es dauerte
bis 1989, bis eine internationale Vereinbarung, eine "Konvention
über die Rechte des Kindes" von den Vereinten Nationen beschlossen
wurde. Zehn Jahre danach, im Oktober 1999, zog das UN - Kinderhilfswerk
UNICEF folgende Bilanz:
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191 Staaten sind der
UN-Kinderrechtskonvention bisher beigetreten. Nur Somalia hat das
Vertragswerk nicht unterzeichnet. Die USA haben zwar unterschrieben,
bisher aber nicht ratifiziert.
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Das Inkrafttreten der
Konvention hat dem internationalen Engagement für Kinder neuen
Schwung gegeben. So standen die Kinderrechte im Mittelpunkt des
Weltgipfels für Kinder 1990 und des Kopenhagener Weltsozialgipfels
1995.
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117 Staaten haben in den
vergangenen zehn Jahren einen nationalen Aktionsplan für Kinder
verabschiedet. Einige Länder haben die Kinderrechte sogar in die
Verfassung aufgenommen. Andere haben den gesetzlichen Schutz von
Kindern vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung verbessert.
(Vgl. UNICEF: Zehn Jahre
UN-Kinderrechtskonvention. Eine Zwischenbilanz, Köln 1999)
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14
Zur Situation der Kinder
in der Welt
Weltweit arbeiten schätzungsweise 250 Millionen Kinder zwischen fünf
und 14 Jahren unter Bedingungen, die ihrer Entwicklung schaden. Rund 130
Millionen Kinder gehen nicht zur Schule. Zwei Drittel von ihnen sind
Mädchen. Über elf Millionen Kinder sterben jedes Jahr vor ihrem fünften
Geburtstag; die meisten von ihnen an vermeidbaren und leicht behandelbaren
Krankheiten. Mädchen haben in vielen Ländern bis heute schlechtere
Lebensbedingungen als Jungen. Aufgrund der erhöhten Mädchensterblichkeit
"fehlen" weltweit rund 100 Millionen Frauen. Auch in den
Industrieländern leiden immer mehr Kinder unter Armut, Missbrauch,
Ausgrenzung und Gewalt. Allein in Deutschland werden jedes Jahr 150.000
Kinder so misshandelt, dass sie Verletzungen davontragen.
(Vgl. UNICEF: Zehn Jahre UN-Kinderrechtskonvention. Eine Zwischenbilanz,
Köln 1999)
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15
Kinder haben Rechte
1. Das Recht auf Gleichheit, unabhängig von Rasse, Religion, Herkunft
oder Geschlecht.
2. Das Recht auf eine gesunde geistige und körperliche
Entwicklung.
3. Das Recht auf einen Namen und eine Staatsangehörigkeit.
4. Das Recht auf ausreichende Ernährung, menschenwürdige
Wohnverhältnisse und medizinische Versorgung.
5. Das Recht auf besondere Betreuung im Falle körperlicher oder
geistiger Behinderung.
6. Das Recht auf Liebe, Verständnis und Geborgenheit.
7. Das Recht auf unentgeltlichen Unterricht, auf Spiel und Erholung.
8. Das Recht auf Beteiligung an der Gestaltung der eigenen Umwelt.
9. Das Recht auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung und
Ausbeutung.
10. Das Recht auf Schutz vor allen Formen der Diskriminierung und auf
eine Erziehung im Geiste der weltweiten Brüderlichkeit, des Friedens und
der Toleranz.
(Veröffentlicht u.a. in:
UNICEF, Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (Hrsg.): Jahreskalender
1995. Bonn 1994)
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16
Konvention über die
Rechte der Kinder
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen beschloss am 5.12.1989
einstimmig eine "Konvention über die Rechte des Kindes". Diese
Konvention haben bereits bis März 1993 131 Staaten, darunter auch die
Bundesrepublik Deutschland ratifiziert. 1999 waren es 191 Staaten.
Die Konvention beinhaltet u.a. den Schutz der Kindheit, das Recht auf
Familie und Geborgenheit, das Recht auf Erziehung und Bildung, den Schutz
vor sexueller Gewalt und Drogenmissbrauch, den Schutz vor politischer
Gewalt und das Recht auf Identität und Status.
Diese Konvention ist zum ersten Mal ein völkerrechtlich verbindliches
Dokument für die Rechte der Kinder. D.h. die Staaten, die sie ratifiziert
haben, verpflichten sich, sie in eigenes, nationales Recht umzusetzen.
(...)
Doch die Konvention selbst beinhaltet auch Problematisches: So werden als
Kinder, für die diese Rechte gelten sollen, zwar alle Jungen und Mädchen
unter 18 Jahren verstanden. In Art. 38 aber wird (als einzige Ausnahme von
der 18-Jahre Regelung!) dieses Alter bei der Beteiligung an bewaffneten
Konflikten und der Erziehung in Streitkräften auf 15 (!) Jahre gesenkt.
(Vgl. Günther Gugel / Uli Jäger: Gewalt muss nicht sein. Einführung in
friedenspädagogisches Denken und Handeln. Tübingen 1994, S. 155 ff.,
ergänzt)
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17
Auszüge aus dem
Generationenvertrag
Die Kinder haben das Recht auf eine Zukunft in Frieden, auf eine Welt
mit sauberem Wasser, reiner Luft und gesunder Natur. Leben ist wichtiger
als Geld. Die Erwachsenen erwarten im Alter von den Kindern Rücksicht.
Die Kinder erwarten von den Erwachsenen Vorsicht für ihre Zukunft. Die
Erwachsenen, die diesen Generationenvertrag unterschreiben, verpflichten
sich:
1. Ich werde alles
tun, dass wir einer lebenswerten Welt, wie sie sich die Kinder wünschen,
näherkommen. Ich nehme die Gedanken, die Visionen und Wünsche der Kinder
ernst. Nach Ablauf von zwölf Monaten werde ich den Kindern erneut für
ein Gespräch zur Verfügung stehen, um zu berichten, was ich für dieses
Ziel getan habe.
2. Ich werde
mindestens eine der (...) von den Kindern aufgelisteten Forderungen als
Privatperson oder in meinem Beruf erfüllen. Welchen Kinderwunsch ich
erfülle, gebe ich bekannt.
3. Ich werde diesen
Generationenvertrag an mindestens zwei weitere Persönlichkeiten des
öffentlichen Lebens weitergeben, um diese ebenfalls für die
Unterzeichnung zu gewinnen.
Dieser Generationenvertrag
wurde auf dem von der Zeitschrift "Natur" organisierten
nationalen Kindergipfel 1991 in Frankfurt verabschiedet.
(Vgl. Natur-Magazin, Nr. 11/1991,
S. 32)
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Arbeitshinweise
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Warum sind die Rechte
der Kinder besonders gefährdet? Stellen Sie die wichtigsten Punkte
zusammen.
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Welche Rechte der Kinder
werden besonders missachtet? Warum werden Mädchen noch stärker als
Jungen in ihren Rechten gefährdet?
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Welche Rechte der Kinder
halten Sie für besonders wichtig (weltweit, in der Bundesrepublik
Deutschland)? Machen Sie hierzu eine Umfrage unter Kinder und
Jugendlichen.
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Inwieweit ist es in der
Öffentlichkeit bekannt, dass es die UN-Kinderrechtskonvention gibt
und was diese beinhaltet. Machen Sie auch hierzu eine Umfrage unter
LehrerInnen, KommunalpolitikerInnen, PolizistInnen, Eltern,
SchülerInnen usw. (Vgl. Methoden)
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Welche Möglichkeiten
gibt es, die Rechte der Kinder bekannter zu machen. Arbeiten Sie in
einer kleinen Gruppe eine Werbestrategie aus. (Vgl. Methoden)
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Das Verbot der
Prügelstrafe bzw. das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung wird auch
in der Bundesrepublik angestrebt. (Vgl. K 14) Welche Argumente werden
immer wieder dagegen eingewandt?
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Vergleichen Sie die
Situation der Kinder in Deutschland und in anderen Ländern. Suchen
sie sich hierzu ein konkretes Land des Südens aus und machen Sie sich
kundig.
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Die Zeitschrift
"Natur" hat bereits Anfang der 90er Jahre einen
"Generationenvertrag" initiiert (M
17), um Kindern ein Recht
auf Zukunft zu ermöglichen. Was halten Sie davon?
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14
Verbot von Prügelstrafe
Mit dem Beitritt zur Kinderrechtskonvention verpflichten sich
die Staaten, Kinder vor jeglicher Form körperlicher Gewalt zu
schützen. Die Betonung liegt auf "jeglicher Form". Die
Misshandlung von Kindern steht zwar in vielen Ländern unter
Strafe. Und auch die Prügelstrafe in den Schulen ist zumindest in
Europa heute durchgängig verboten (abgesehen von den
Privatschulen in Großbritannien). In der Familie dagegen ist sie
weiterhin größtenteils erlaubt. In Europa haben nur sechs
Länder (Dänemark, Finnland, Norwegen, Österreich, Schweden und
Zypern) den Grundsatz einer gewaltfreien Erziehung gesetzlich
festgeschrieben. Die neue Bundesregierung hat diesen Schritt
ebenfalls angekündigt, jedoch noch nicht umgesetzt. In
Deutschland sind bisher nur "unzulässige
Erziehungsmaßnahmen" wie körperliche und seelische
Misshandlungen verboten.
(UNICEF: Zehn Jahre
UN-Kinderrechtskonvention.
Eine Zwischenbilanz, Köln 1999, S. 4 ) |
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