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Kinder haben Rechte

Material 14
Material 15
Material 16
Material 17
Arbeitshinweise
Kasten 14
Methode 9: "Was Kinder brauchen"
Methode 10: Umfrage über Kinderrechte

Methode 11: Flagge gestalten - Flagge zeigen

Im Jahr 1900 proklamierte die Schriftstellerin Ellen Key das "Jahrhundert des Kindes". Der Titel ihres gleichnamigen Buches sollte Mahnung und Programm sein, um die Bedürfnisse und Interessen der Kinder in der Gesellschaft stärker zu berücksichtigen. Doch es dauerte bis 1989, bis eine internationale Vereinbarung, eine "Konvention über die Rechte des Kindes" von den Vereinten Nationen beschlossen wurde. Zehn Jahre danach, im Oktober 1999, zog das UN - Kinderhilfswerk UNICEF folgende Bilanz:

  • 191 Staaten sind der UN-Kinderrechtskonvention bisher beigetreten. Nur Somalia hat das Vertragswerk nicht unterzeichnet. Die USA haben zwar unterschrieben, bisher aber nicht ratifiziert.

  • Das Inkrafttreten der Konvention hat dem internationalen Engagement für Kinder neuen Schwung gegeben. So standen die Kinderrechte im Mittelpunkt des Weltgipfels für Kinder 1990 und des Kopenhagener Weltsozialgipfels 1995.

  • 117 Staaten haben in den vergangenen zehn Jahren einen nationalen Aktionsplan für Kinder verabschiedet. Einige Länder haben die Kinderrechte sogar in die Verfassung aufgenommen. Andere haben den gesetzlichen Schutz von Kindern vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung verbessert.

(Vgl. UNICEF: Zehn Jahre UN-Kinderrechtskonvention. Eine Zwischenbilanz, Köln 1999)

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Material 14

Zur Situation der Kinder in der Welt
Weltweit arbeiten schätzungsweise 250 Millionen Kinder zwischen fünf und 14 Jahren unter Bedingungen, die ihrer Entwicklung schaden. Rund 130 Millionen Kinder gehen nicht zur Schule. Zwei Drittel von ihnen sind Mädchen. Über elf Millionen Kinder sterben jedes Jahr vor ihrem fünften Geburtstag; die meisten von ihnen an vermeidbaren und leicht behandelbaren Krankheiten. Mädchen haben in vielen Ländern bis heute schlechtere Lebensbedingungen als Jungen. Aufgrund der erhöhten Mädchensterblichkeit "fehlen" weltweit rund 100 Millionen Frauen. Auch in den Industrieländern leiden immer mehr Kinder unter Armut, Missbrauch, Ausgrenzung und Gewalt. Allein in Deutschland werden jedes Jahr 150.000 Kinder so misshandelt, dass sie Verletzungen davontragen.

(Vgl. UNICEF: Zehn Jahre UN-Kinderrechtskonvention. Eine Zwischenbilanz, Köln 1999)

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Material 15

Kinder haben Rechte
1.
Das Recht auf Gleichheit, unabhängig von Rasse, Religion, Herkunft oder Geschlecht.
2. Das Recht auf eine gesunde geistige und körperliche Entwicklung.
3. Das Recht auf einen Namen und eine Staatsangehörigkeit.
4.
Das Recht auf ausreichende Ernährung, menschenwürdige Wohnverhältnisse und medizinische Versorgung.
5. Das Recht auf besondere Betreuung im Falle körperlicher oder geistiger Behinderung.
6.
Das Recht auf Liebe, Verständnis und Geborgenheit.
7.
Das Recht auf unentgeltlichen Unterricht, auf Spiel und Erholung.
8.
Das Recht auf Beteiligung an der Gestaltung der eigenen Umwelt.
9.
Das Recht auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung und Ausbeutung.
10.
Das Recht auf Schutz vor allen Formen der Diskriminierung und auf eine Erziehung im Geiste der weltweiten Brüderlichkeit, des Friedens und der Toleranz.

(Veröffentlicht u.a. in: UNICEF, Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (Hrsg.): Jahreskalender 1995. Bonn 1994)

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Material 16

Konvention über die Rechte der Kinder
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen beschloss am 5.12.1989 einstimmig eine "Konvention über die Rechte des Kindes". Diese Konvention haben bereits bis März 1993 131 Staaten, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert. 1999 waren es 191 Staaten.
Die Konvention beinhaltet u.a. den Schutz der Kindheit, das Recht auf Familie und Geborgenheit, das Recht auf Erziehung und Bildung, den Schutz vor sexueller Gewalt und Drogenmissbrauch, den Schutz vor politischer Gewalt und das Recht auf Identität und Status.
Diese Konvention ist zum ersten Mal ein völkerrechtlich verbindliches Dokument für die Rechte der Kinder. D.h. die Staaten, die sie ratifiziert haben, verpflichten sich, sie in eigenes, nationales Recht umzusetzen. (...)
Doch die Konvention selbst beinhaltet auch Problematisches: So werden als Kinder, für die diese Rechte gelten sollen, zwar alle Jungen und Mädchen unter 18 Jahren verstanden. In Art. 38 aber wird (als einzige Ausnahme von der 18-Jahre Regelung!) dieses Alter bei der Beteiligung an bewaffneten Konflikten und der Erziehung in Streitkräften auf 15 (!) Jahre gesenkt.

(Vgl. Günther Gugel / Uli Jäger: Gewalt muss nicht sein. Einführung in friedenspädagogisches Denken und Handeln. Tübingen 1994, S. 155 ff., ergänzt)

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Material 17

Auszüge aus dem Generationenvertrag
Die Kinder haben das Recht auf eine Zukunft in Frieden, auf eine Welt mit sauberem Wasser, reiner Luft und gesunder Natur. Leben ist wichtiger als Geld. Die Erwachsenen erwarten im Alter von den Kindern Rücksicht. Die Kinder erwarten von den Erwachsenen Vorsicht für ihre Zukunft. Die Erwachsenen, die diesen Generationenvertrag unterschreiben, verpflichten sich:

1. Ich werde alles tun, dass wir einer lebenswerten Welt, wie sie sich die Kinder wünschen, näherkommen. Ich nehme die Gedanken, die Visionen und Wünsche der Kinder ernst. Nach Ablauf von zwölf Monaten werde ich den Kindern erneut für ein Gespräch zur Verfügung stehen, um zu berichten, was ich für dieses Ziel getan habe.

2. Ich werde mindestens eine der (...) von den Kindern aufgelisteten Forderungen als Privatperson oder in meinem Beruf erfüllen. Welchen Kinderwunsch ich erfülle, gebe ich bekannt.

3. Ich werde diesen Generationenvertrag an mindestens zwei weitere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens weitergeben, um diese ebenfalls für die Unterzeichnung zu gewinnen.

Dieser Generationenvertrag wurde auf dem von der Zeitschrift "Natur" organisierten nationalen Kindergipfel 1991 in Frankfurt verabschiedet.
(Vgl. Natur-Magazin, Nr. 11/1991, S. 32)

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Arbeitshinweise

  • Warum sind die Rechte der Kinder besonders gefährdet? Stellen Sie die wichtigsten Punkte zusammen.

  • Welche Rechte der Kinder werden besonders missachtet? Warum werden Mädchen noch stärker als Jungen in ihren Rechten gefährdet?

  • Welche Rechte der Kinder halten Sie für besonders wichtig (weltweit, in der Bundesrepublik Deutschland)? Machen Sie hierzu eine Umfrage unter Kinder und Jugendlichen.

  • Inwieweit ist es in der Öffentlichkeit bekannt, dass es die UN-Kinderrechtskonvention gibt und was diese beinhaltet. Machen Sie auch hierzu eine Umfrage unter LehrerInnen, KommunalpolitikerInnen, PolizistInnen, Eltern, SchülerInnen usw. (Vgl. Methoden)

  • Welche Möglichkeiten gibt es, die Rechte der Kinder bekannter zu machen. Arbeiten Sie in einer kleinen Gruppe eine Werbestrategie aus. (Vgl. Methoden)

  • Das Verbot der Prügelstrafe bzw. das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung wird auch in der Bundesrepublik angestrebt. (Vgl. K 14) Welche Argumente werden immer wieder dagegen eingewandt?

  • Vergleichen Sie die Situation der Kinder in Deutschland und in anderen Ländern. Suchen sie sich hierzu ein konkretes Land des Südens aus und machen Sie sich kundig.

  • Die Zeitschrift "Natur" hat bereits Anfang der 90er Jahre einen "Generationenvertrag" initiiert (M 17), um Kindern ein Recht auf Zukunft zu ermöglichen. Was halten Sie davon?

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Kasten 14

Verbot von Prügelstrafe
Mit dem Beitritt zur Kinderrechtskonvention verpflichten sich die Staaten, Kinder vor jeglicher Form körperlicher Gewalt zu schützen. Die Betonung liegt auf "jeglicher Form". Die Misshandlung von Kindern steht zwar in vielen Ländern unter Strafe. Und auch die Prügelstrafe in den Schulen ist zumindest in Europa heute durchgängig verboten (abgesehen von den Privatschulen in Großbritannien). In der Familie dagegen ist sie weiterhin größtenteils erlaubt. In Europa haben nur sechs Länder (Dänemark, Finnland, Norwegen, Österreich, Schweden und Zypern) den Grundsatz einer gewaltfreien Erziehung gesetzlich festgeschrieben. Die neue Bundesregierung hat diesen Schritt ebenfalls angekündigt, jedoch noch nicht umgesetzt. In Deutschland sind bisher nur "unzulässige Erziehungsmaßnahmen" wie körperliche und seelische Misshandlungen verboten.

(UNICEF: Zehn Jahre UN-Kinderrechtskonvention. 
Eine Zwischenbilanz, Köln 1999, S. 4 )

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