Wichtige internationale Übereinkommen zur Kinderarbeit tdh-Logo

Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen verankert bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Kindern. Überleben, Entwicklung, Schutz vor Ausbeutung und das Recht auf Teilnahme am gesellschaftlichen Leben - all diese Rechte sind aufeinander bezogen und unteilbar. Artikel 32 erkennt das Recht der Kinder an, vor Arbeit geschützt zu werden, die ihre körperliche und seelische Gesundheit, ihr Recht auf Bildung und Entwicklung bedrohen. Mehrere Artikel der Kinderrechtskonvention legen das Recht auf Freizeit, vernünftige Bildung, Ernährung, Erholung und soziale Sicherheit fest. Staaten, die die Kinderrechtskonvention ratifizieren, verpflichten sich, ein Mindestalter für die Beschäftigung festzusetzen und Arbeitsbedingungen gesetzlich zu regeln. Die Kinderrechtskonvention wurde 1989 verabschiedet und bisher von 187 Staaten ratifiziert.

Die Konvention Nr. 138 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) verpflichtet die unterzeichnenden Staaten, politisch aktiv zu werden, um Kinderarbeit endgültig abzuschaffen. Kinder im schulpflichtigen Alter dürfen demnach nicht arbeiten, mindestens soll ein Schutzalter von 15 Jahren eingehalten werden. Arbeiten, die die Sicherheit, Gesundheit oder Moral gefährden, sind unter 18 Jahren verboten.

Die Konvention 138 wurde 1973 verabschiedet und bisher von 49 Staaten ratifiziert, im gleichen Jahr empfahl die IAO in der Konvention 146, das Mindestalter auf 16 Jahre zu erhöhen.

Die IAO Konventionen Nr. 29 (1930) und die UNO-Konventionen über bürgerliche und politische Rechte (1966) und wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (1966) schreiben unter anderem fest, daß niemand in Sklaverei oder Knechtschaft, Schuldknechtschaft oder Leibeigenschaft gehalten werden darf, niemand Zwangsarbeit leisten soll und niemand zwangsverheiratet werden darf. Beide UN-Konventionen wurden bisher von 135 Staaten, die IAO-Konvention von 139 Staaten ratifiziert.

Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO)

Schon bei ihrer ersten Sitzung im Jahre 1919 verabschiedete die IAO eine Konvention gegen Kinderarbeit: Kinder, die in der Industrie beschäftigt werden, sollten mindestens 14 Jahre alt sein. Heute ist die IAO eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, hat 174 Mitgliedsstaaten und ist mit allen Belangen von Arbeitsrecht, Arbeitsschutz und Beschäftigungssicherung befaßt. Sie formuliert Standards, die als Richtschnur für eine an den Menschenrechten ausgerichtete nationale Politik dienen und fördert mit umfassender technischer Zusammenarbeit die Umsetzung solcher Normen und Konventionen. So entwickelte die IAO das Programm für die Abschaffung von Kinderarbeit (IPAK), das Regierungen dabei unterstützt, wirksam gegen Schuldknechtschaft vorzugehen, Kinder aus gefährlichen Arbeitssituationen zu befreien und Kindern unter zwölf Jahren den Schulbesuch zu ermöglichen. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Situation von Mädchen. Derzeit beteiligen sich 19 Staaten: Bangladesch, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Ägypten, El Salvador, Guatemala, Indien, Indonesien, Kenia, Nepal, Nicaragua, Pakistan, Panama, die Philippinen, Tansania, Thailand und die Türkei.
Studien über Art und Ausmaß der Kinderarbeit im jeweiligen Land bilden die Grundlage für einen staatlichen Aktionsplan. Die Umsetzung dieses Planes liegt nicht allein bei den Behörden - auch Gewerkschaften, Kirchen, Arbeitgeberverbände, Hilfsorganisationen, Universitäten und Medien sind aufgerufen, sich zu beteiligen. So schafft IPAK zunächst ein breites Bündnis gegen ausbeuterische Kinderarbeit, und bringt Organisationen und Einzelne mit ihrem unterschiedlichen Handwerkszeug an einen Tisch. Je nach Notwendigkeit werden gesetzliche Bestimmungen verbessert, Arbeitsinspektoren eingestellt und geschult, Bildungs- und Rehabilitationsprogramme für ehemalige Kinderarbeiter ins Leben gerufen und Aufklärungskampagnen gestartet.

IPAK konnte 1991 mit Förderung der deutschen Bundesregierung begonnen werden, inzwischen zahlen auch Australien, Belgien, Frankreich, Kanada, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Spanien und die USA.
1996 hat die IAO die umfassende Untersuchung "Kinderarbeit - Gezielt gegen das Unerträgliche" herausgegeben, die auch als Vorbereitung für die Formulierung einer neuen IAO-Konvention dienen soll. Diese neue Konvention wird in mehreren Sonderkonferenzen vorbereitet, und soll 1999 von der Internationalen Arbeitskonferenz verabschiedet werden. Diese zentrale Versammlung der IAO setzt sich aus Vertretern der Regierungen, der Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Mitgliedsstaaten zusammen.

Die Studie "Kinderarbeit - Gezielt gegen das Unerträgliche" (ISBN-Nummer 92-2-710328-7) können Sie über den Buchhandel bestellen oder direkt bei:

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