| Wichtige internationale Übereinkommen zur Kinderarbeit | ![]() |
Die Konvention Nr. 138 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) verpflichtet die unterzeichnenden Staaten, politisch aktiv zu werden, um Kinderarbeit endgültig abzuschaffen. Kinder im schulpflichtigen Alter dürfen demnach nicht arbeiten, mindestens soll ein Schutzalter von 15 Jahren eingehalten werden. Arbeiten, die die Sicherheit, Gesundheit oder Moral gefährden, sind unter 18 Jahren verboten.
Die Konvention 138 wurde 1973 verabschiedet und bisher von 49 Staaten ratifiziert, im gleichen Jahr empfahl die IAO in der Konvention 146, das Mindestalter auf 16 Jahre zu erhöhen.
Die IAO Konventionen Nr. 29 (1930) und die UNO-Konventionen über bürgerliche und politische Rechte (1966) und wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (1966) schreiben unter anderem fest, daß niemand in Sklaverei oder Knechtschaft, Schuldknechtschaft oder Leibeigenschaft gehalten werden darf, niemand Zwangsarbeit leisten soll und niemand zwangsverheiratet werden darf. Beide UN-Konventionen wurden bisher von 135 Staaten, die IAO-Konvention von 139 Staaten ratifiziert.
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Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) |
Schon bei ihrer ersten Sitzung im Jahre 1919 verabschiedete die IAO eine
Konvention gegen Kinderarbeit: Kinder, die in der Industrie beschäftigt werden,
sollten mindestens 14 Jahre alt sein. Heute ist die IAO eine Sonderorganisation der
Vereinten Nationen, hat 174 Mitgliedsstaaten und ist mit allen Belangen von
Arbeitsrecht, Arbeitsschutz und Beschäftigungssicherung befaßt. Sie
formuliert Standards, die als Richtschnur für eine an den Menschenrechten
ausgerichtete nationale Politik dienen und fördert mit umfassender technischer
Zusammenarbeit die Umsetzung solcher Normen und Konventionen. So entwickelte die IAO
das Programm für die Abschaffung von Kinderarbeit (IPAK), das Regierungen dabei
unterstützt, wirksam gegen Schuldknechtschaft vorzugehen, Kinder aus
gefährlichen Arbeitssituationen zu befreien und Kindern unter zwölf
Jahren den Schulbesuch zu ermöglichen. Besonderes Augenmerk gilt dabei der
Situation von Mädchen. Derzeit beteiligen sich 19 Staaten: Bangladesch,
Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Ägypten, El Salvador, Guatemala,
Indien, Indonesien, Kenia, Nepal, Nicaragua, Pakistan, Panama, die Philippinen,
Tansania, Thailand und die Türkei.
Studien über Art und Ausmaß der Kinderarbeit im jeweiligen Land bilden die
Grundlage für einen staatlichen Aktionsplan. Die Umsetzung dieses Planes liegt
nicht allein bei den Behörden - auch Gewerkschaften, Kirchen,
Arbeitgeberverbände, Hilfsorganisationen, Universitäten und Medien sind
aufgerufen, sich zu beteiligen. So schafft IPAK zunächst ein breites
Bündnis gegen ausbeuterische Kinderarbeit, und bringt Organisationen und
Einzelne mit ihrem unterschiedlichen Handwerkszeug an einen Tisch. Je nach
Notwendigkeit werden gesetzliche Bestimmungen verbessert, Arbeitsinspektoren
eingestellt und geschult, Bildungs- und Rehabilitationsprogramme für ehemalige
Kinderarbeiter ins Leben gerufen und Aufklärungskampagnen gestartet.
IPAK konnte 1991 mit Förderung der deutschen Bundesregierung begonnen werden,
inzwischen zahlen auch Australien, Belgien, Frankreich, Kanada, Luxemburg, die
Niederlande, Norwegen, Spanien und die USA.
1996 hat die IAO die umfassende Untersuchung "Kinderarbeit - Gezielt gegen das
Unerträgliche" herausgegeben, die auch als Vorbereitung für die
Formulierung einer neuen IAO-Konvention dienen soll. Diese neue Konvention wird in
mehreren Sonderkonferenzen vorbereitet, und soll 1999 von der Internationalen
Arbeitskonferenz verabschiedet werden. Diese zentrale Versammlung der IAO setzt sich
aus Vertretern der Regierungen, der Arbeitnehmer und Arbeitgeber der
Mitgliedsstaaten zusammen.
Die Studie "Kinderarbeit - Gezielt gegen das Unerträgliche" (ISBN-Nummer 92-2-710328-7) können Sie über den Buchhandel bestellen oder direkt bei:
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