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Definitionen zur Kinderarbeit

Gemäß den Dokumenten der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gehören zur Kinderarbeit folgende Merkmale:

Diese nicht gesetzliche, also an Altersgrenzen, sondern an Tatsachen orientierte Definition der ILO verdeutlicht, daß nicht jede Beschäftigung von Kindern Kinderarbeit ist.
Im englischen Sprachraum wird von daher zwischen der als ausbeuterisch und sozial schädigenden child labour und der primär als "nicht ökonomisch" definierten child work, unterschieden. Erstere sollte verboten werden, zweitere wird als Teil kindlicher Sozialisation nicht prinzipiell in Frage gestellt. Diese Position wird übrigens auch von der "International Working Group on Child Labour", die im wesentlichen vom DCI/DNI (Projektpartner von terre des hommes in mehreren Ländern) und der Internationalen Gesellschaft zur Verhütung von Kindesmißhandlung und -ausbeutung (ISPCAN), der einige indische Projektpartner nahestehen, vertreten. Die Internationale Sektion von terre des hommes hat Beobachterstatus in dieser Arbeitsgruppe. (siehe hierzu auch das Diskussionspapier von Beate Scherrer "Kinderarbeit und Sozialklauseln")

Die Internationale UN-Kinderechtskonvention erkennt im Artikel 32 das Recht des Kindes an, "vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt und nicht zu einer Arbeit herangezogen zu werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen können." Dazu sollen in den Staaten a) Mindestalter, b) Arbeitszeiten und -bedingungen und c) angemessene Strafen bei Nichtbefolgung festgelegt werden.

In Lateinamerika werden von den Organisationen arbeitender Kinder, wie MANTHOC in Peru oder den NATRAS in Nicaragua, insbesondere zwei Aspekte in Frage gestellt: die prinzipiell negative Konnotation die Kinderarbeit und die Festlegung eines Mindestalters.

Demgegenüber fordert terre des hommes in der gemeinsam mit anderen Hilfswerken herausgegebenen Stellungnahme zum Bericht der Bundesregierung, daraufhinzuwirken, "daß mehr Länder die ILO-Übereinkunft Nr. 138 über das Mindestalter arbeitender Kinder ratifizieren".

Die Tatsache daß Kinderarbeit, die unter ausbeuterischen, gesundheitsgefährdenden, entwicklungshemmenden oder sogar sklavenähnlichen Bedingungen stattfindet, verboten werden sollte - egal ob das Kind zehn oder 15 Jahre alt ist - wird von niemandem in Frage gestellt. Vielmehr sollte dies für alle Altersgruppen und Menschen gelten.

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Zahlenangaben zur Kinderarbeit

Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Geschätzt wird die Zahl der Kinderarbeiter unter 15 Jahren weltweit auf 100 bis 250 Millionen, davon allein 15 Millionen in Bangladesch, 44 Millionen in Indien, etwa 60 Millionen in Lateinamerika, davon ein Drittel allein in Brasilien, und elf Millionen in Mexiko. Für Kolumbien werden 800.000, für Guatemala mehr als eine Million Kinderarbeiter angegeben.
Der erwähnte ILO-Bericht geht davon aus, daß weltweit 20 bis 30 Prozent der Kinder zwischen sechs und 15 Jahren arbeiten, gleichzeitig beträgt die Rate der arbeitslosen Erwachsenen in vielen sogenannten Entwicklungsländern 20 bis 30 Prozent. Hiermit legt er den Kurzschluß nahe: Mit der Abschaffung der Kinderarbeit schaffen wir Arbeit für die Eltern. Der aber genauso falsch ist wie die Vorstellung, daß man in Deutschland nur alle Ausländer nach Hause schicken müßte, um den deutschen Arbeitslosen Arbeit geben zu können. Der Hauptgrund für ausbeuterische Kinderarbeit sind die niedrigeren Kosten: Kinder sind billige Arbeitskräfte, leicht zu disziplinieren und nicht organisiert. 55 Prozent der arbeitenden Kinder sind Jungen, 45 Prozent Mädchen. Nur 38 Prozent werden entlohnt. Arbeitende Mädchen sind in der Regel noch mehr benachteiligt als arbeitende Jungen. Viele dieser Kinder tragen mit zum Familienunterhalt bei, so allein 22 Prozent der Kinder aus brasilianischen Familien, deren Pro-Kopf-Einkommen 50 Prozent des Mindesteinkommens beträgt. Kinder arbeiten heute in nahezu allen Bereichen: sie pflücken Baumwolle und Kaffee, arbeiten in Marmorsteinbrüchen und Bergwerken, knüpfen Teppiche oder drehen Zigaretten. Sie arbeiten unter extrem gesundheitsschädigenden Bedingungen in der Kokainproduktion, in Gerbereibetrieben, der Streichholz- oder der Glasindustrie. Ihre Arbeit macht auch das Leben in den Industriestaaten angenehm: das Baumwoll-T-Shirt, der Orangensaft, die Geburtagsblume wurde mit ihrer Arbeit hergestellt. Und es wächst jährlich die Zahl sich prostituierender Kinder, in Lateinamerika vor allem der Mädchen, aber in anderen Regionen wie den Philippinen oder Sri Lanka, auch zunehmend von Jungen. Häufig in Zusammenhang mit dem Massentourismus. In Thailand wird ihre Zahl auf 800.000 geschätzt. Allein in der chilenischen Stadt Concepción gab es 1990 bereits 4.000 Kinderprostituierte.
Die Mehrheit arbeitet allerdings mittlerweile im informellen Sektor auf der Straße (Verkäufer von Losen oder Süßigkeiten, Schuhputzer, Autoaufpasser, Träger im Supermarkt oder auf dem Markt etc.), im Haushalt (vor allem Mädchen als Hausangestellte) oder Kleinbetrieben.
Statistisch gesehen kann ein Kind schon ab drei bis vier Jahren mehr einbringen als es zum Leben braucht.

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Nationale und internationale Rechtsgrundlagen

Im Anschluß an die Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention vom 20.11.1989, durch mittlerweile 167 Staaten (Stand November 94), müssen die nationalen Gesetze diesem angeglichen werden. Viele lateinamerikanische Staaten haben oder sind dabei, ihre Jugendschutzgesetze zu überarbeiten ("código del menor"). Grundlage ist der erwähnte Artikel 32 der UN-Konvention. Das 1973 von der ILO getroffene Übereinkommen zum Mindestalter (Nr.138), wurde bislang von 46 Staaten anerkannt, hierzu gehört jedoch kein Staat aus Asien. Das Abkommen verlangt die tatsächliche Abschaffung der Kinderarbeit und die Festlegung des Mindestalters auf 15 Jahre, bzw. Ende der Schulpflicht. Das Übereinkommen Nr. 29 der ILO über Zwangs- und Pflichtarbeit aus dem Jahr 1930 wurde zwar von 136 Nationen ratifiziert, u.a. auch Indien, Pakistan und Thailand, wird aber nach eindeutig belegten Berichten aus Indien (Teppichindustrie) und Peru (Goldminen), nicht immer eingehalten. Trotz dieser Beweise gab es in der Vergangenheit keine einzige Klage eines ILO-Mitgliedstaates gegen die Kinderrechtsverletzungen in einem anderen ILO-Mitgliedstaates, was die Voraussetzung für ein Normenkontrollverfahren wäre. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
In jüngster Zeit wird von verschiedener Seite die Anwendung handelspolitischer Maßnahmen zur Durchsetzung der unterzeichneten Abkommen (Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Vereinigungs- und Tarifvertragsfreiheit) gefordert ("Sozialklauseln"). Forderungen dieser Art, die z.B. von der US-Regierung, einigen lateinamerikanischen und europäischen Staaten, sowie Gewerkschaften und zahlreichen NRO, als durchaus diskussionswürdig und tendenziell positiv eingeschätzt werden, werden von der Mehrheit der Arbeitgeber und den sog. Entwicklungsländer, v.a. in Asien, als sozialverbrämter Protektionismus abgelehnt.
Die Bundesregierung hält Einfuhrverbote zur Beseitigung von Kinderarbeit für nicht geeignet, das angestrebte Ziel zu erreichen. Demgegenüber hat das Europäische Parlament schon 1993 einen diesbezüglichen Beschluß gefaßt. Die Anregung ist allerdings bislang von der zuständigen EU-Kommission nicht aufgegriffen worden.

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Entwicklungspolitische Maßnahmen zur Kinderarbeit

Es gibt eine Menge an konkreten Projekten zur Abschaffung der Kinderarbeit (ILO-Programm IPEC = International Programm on the Elimination of Child Labour) und zur Verbesserung der Situation von arbeitenden Kindern (private und kirchliche Hilfswerke).
Das IPEC-Programm, von der Bundesregierung seit 1991 jährlich 10 Mio. DM mitfinanziert, führt derzeit Programme in 6 Ländern (Indien, Indonesien, Thailand, Kenia, Brasilien und Türkei) durch. Zwei Hauptzielsetzungen werden verfolgt: Zum einen sollen die Empfängerländer befähigt werden, nationale Programme zur Bekämpfung der Kinderarbeit sowie zum Schutz der arbeitenden Kinder aufzustellen und umzusetzen. Zum anderen soll über Kampagnen und öffentliche Aktionen die Bewußtseinsbildung in der Bevölkerung zu diesem Problem gefördert werden. In Lateinamerika werden die bisherigen Aktivitäten (Brasilien), sowie die Vorfeldevaluierungen von ILO-Vertretern in anderen Ländern (Peru, Kolumbien) nicht nur positiv gesehen. Es wird u.a. die engstirnige, die jeweiligen nationalen Realitäten nicht berücksichtigende Pauschalforderung nach Abschaffung der Kinderarbeit kritisiert.
In der schon erwähnten Stellungnahme der Hilfswerke wird das IPEC-Programm dagegen generell begrüßt, wenn auch mehr Zugang von Süd-NRO zu diesen Programmen, gefordert wird.

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Schlussbemerkung

Kinderarbeit, die Kinder zur Arbeit und zum Mitverdienen verpflichtet, kann nur beendet werden, wenn die Eltern soviel verdienen, daß sie nicht mehr auf das Zusatzeinkommen angewiesen sind. Hierzu müssen in den Staaten politische und wirtschaftliche Initiativen entwickelt werden, die die unmenschlichen, kinderfeindlichen Auswirkungen der neoliberalen Strukturanpassung zurücknehmen. Projekt können hier beispielhafte Zeichen setzen, aber der Hauptimpuls muß von der (inter-)nationalen Politik kommen.
Kinderarbeit, die Kindern bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit und ihres Selbstwertgefühls, unterstützt, ihnen zu Anerkennung und Respekt verhilft, braucht nicht abgeschafft zu werden. Sie kann als Teil der Sozialisation und der gemeinschaftlichen Einbindung des Individuums gesehen werden. Kinderarbeit, die eindeutig ausbeuterischen, die Freiheit des Menschen einschränkenden Bedingungen unterliegt, muß verboten werden. Dazu gibt es internationale Verordnungen die lediglich umzusetzen wären. Hierbei kann handelspolitischer Druck unter ganz bestimmten Voraussetzungen, die im Einzelfall zu prüfen sind, helfen.

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Projekte für und mit arbeitenden Kindern

Terre des hommes versteht sich als eine entwicklungspolitische Kinderrechtsorganisation. Wichtigste Zielgruppe unserer Arbeit sind also die Kinder, sie sollen in ihren zentralen Menschenrechten, z.B. auf Entwicklung, Bildung oder Arbeit, gefördert werden. Dazu werden in den Ländern der "Dritten Welt" konkrete Projekte unterstützt ("Mikroebene") und im "Süden" wie im "Norden" Aktionen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Veränderung der Politik und gesellschaftlichen Strukturen ("Makroebene") gefördert. Bei allen Aktivitäten haben zwei Aspekte der Kinderrechtskonvention für uns zentrale Bedeutung: die Partizipation, also Mitwirkung und Mitbestimmung, der Kinder selbst und ihr Recht auf eigene Organisationen.

Im Fall der Projekte mit arbeitenden Kindern lassen sich im Kern drei Projektalternativen ausmachen: die Straßenschule, die Werkstattschule und die Arbeitsschule. Gemeinsam ist allen drei Projekttypen die Förderung der:

Ernährung & Gesundheit Bildung Organisation Arbeit Freizeit
*Gesundheitsposten *Erziehungsberatung *Förderung der Selbstorganisation und Mitverantwortung im Haus *Ausbildung *Ausflüge, Geburtstagsfeiern
*Mensa *Erzieher-/ Lehrerfortbildung *Durchführung eigener Treffen und Versammlungen *Produktion *Theater spielen, tanzen, singen, musizieren
*Ernährungsberatung der Eltern *diverse Unterrichtsangebote, Nachhilfe *Aufbau von Selbstorganisationen *Verkauf *malen, basteln, produzieren
*Psychosoziale Beratung der Kinder (und Eltern)   *Einforderung ihrer Rechte durch sie selbst   *Sport, Spiel

Größere Unterschiede gibt es im Bildungsangebot: die Straßenschule bringt den Unterricht zu den arbeitenden Kindern auf den Märkten und Plätzen (da sie keine Schule besuchen können oder wollen), die Werkstattschule bietet i.d.R. nur eine Art Förderunterricht an, da die Kinder zur öffentlichen Regelschule gehen, aber häufig lernbehindert sind, während die Arbeitsschule (in Anlehnung an Makarenko, Freinet) tatsächlich versucht ein alternatives, den Bedürfnissen und Interessen dieser Kinder angemessenes Curriculum zu entwickeln.
Von den Erziehern wird ein hohes soziales und pädagogisches Engagement erwartet. Der Förderung der Kinderrechte und ihrer Selbstorganisation im und außerhalb des Projekts kommt ein hoher Stellenwert zu. Eltern- und Gemeinwesenarbeit werden in die Projektarbeit integriert.

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Literaturhinweis:

Liebel, M./ Overwien, B./ Recknagel, A.: Arbeitende Kinder stärken. Plädoyers für einen subjektorientierten Umgang mit Kinderarbeit. Frankfurt 1998 (IKO-Verlag).

 

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